Welche Bescheide schickt das Jobcenter?
- Bewilligungsbescheid: Leistungen werden gewährt – mit Höhe, Zeitraum und Berechnungsblatt
- Ablehnungsbescheid: Antrag abgelehnt – mit Begründung und Widerspruchsfrist
- Änderungsbescheid: Leistungen ändern sich wegen Einkommensänderung
- Aufhebungs- und Erstattungsbescheid: Jobcenter fordert Geld zurück
Was steht im Bewilligungsbescheid?
Der Bewilligungsbescheid ist meist 3–5 Seiten lang. Wichtige Inhalte:
- Höhe des monatlichen Bürgergeldes für jeden Haushaltsangehörigen
- Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate)
- Anlage: Genaue Berechnung – hier verstecken sich häufig Fehler
- Rechtsbehelfsbelehrung mit Widerspruchsfrist
Aufhebungsbescheid – muss ich wirklich zurückzahlen?
Ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid fordert bereits bezahltes Bürgergeld zurück. Das ist belastend – aber häufig anfechtbar. Viele dieser Bescheide enthalten Rechenfehler oder berücksichtigen Freibeträge nicht korrekt.
Ignorierst du den Bescheid, wird er bestandskräftig – das Jobcenter kann dann vollstrecken.
Das Berechnungsblatt prüfen
Im Anhang liegt das Berechnungsblatt. Prüfe:
- Korrekte Haushaltsgröße – alle Personen der Bedarfsgemeinschaft dabei?
- Angemessene Wohnkosten angesetzt?
- Dein Einkommen richtig angerechnet – Freibeträge beachtet?
- Mehrbedarf für besondere Situationen berücksichtigt?